Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Pflanzenfreunde,


die Firma


Werner & Werner Pflanzenvertrieb GbR 

Liburer Weg 4, 53859 Niederkassel

Tel.: 02208 4041 

Fax: 02208 75439

E-Mail: info@mein–kleiner–garten.de


bietet Ihnen eine fachgerechte Überwinterung Ihrer nicht winterharten Kübelpflanzen bis zu einer Gesamthöhe von max. 350cm. Die Kosten für diese Überwinterung ergeben sich aus der jeweiligen Durchmessergröße der Pflanzen, gemessen in qm (Skizze unten) und der Dauer der Überwinterung. Dabei wird zusätzlich unterschieden, ob die Pflanze im Kalthausbereich bei 5-10°C (z. B. Oleander) oder im tropischen Warmhausbereich bei 16-18°C (z. B. Hibiskus) überwintert werden muss.

1.    Der Preis beinhaltet die folgenden Leistungen:

•    Überwinterungsquartier im entsprechenden Kalt- oder Warmhausbereich
•    Bewässerung und Pflege nach Pflanzenbedürfnis
•    regelmäßige Kontrollen und notwendige Pflanzenschutzmaßnahmen
•    fachgerechter Pflegerückschnitt nach Absprache mit dem Kunden
•    Startdüngung zu Beginn des Frühjahrs

2.    Vor der Überwinterung nehmen wir, wenn möglich gemeinsam mit Ihnen, die zu überwinternde Pflanze und das Gefäß in Augenschein zur Ermittlung der Größe, zur Erkennung eventueller Schädlinge oder Krankheiten, sowie die Festlegung der Lagerdauer. Alles wird in einem Vertrag protokolliert und wechselseitig unterschrieben, von dem der Kunde eine Kopie erhält. Anschließend erhält die Pflanze eine eindeutige Kennzeichnung.

3.    Der
aktuelle Preis (Stand Juli 2022) für die Überwinterung beträgt zzgl. 19% gesetzliche MwSt.:

Tarif  KH   (Kalthausbereich)    EUR 14,45 netto / EUR 17,20 brutto pro qm und Monat.

Tarif  WH  (Warmhausbereich)    EUR 17,45 netto / EUR 20,77 brutto pro qm und Monat.
   
Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar mit Beginn der Überwinterung. Die errechneten Gesamtkosten werden sofort fällig, ein anderes Zahlungsziel gilt nur nach schriftlicher Vereinbarung.

Beispiel für die Überwinterung eines Oleanders mit 1,20 m Durchmesser:

1,20 m    x    1,20 m    =  1,44 qm
1,44 qm    x    14,45 EUR/Monat    =  20,81 EUR/Monat zzgl.19% gesetzl. MwSt.
24,76 EUR/Monat


In unserem Überwinterungspreis pro Monat und qm ist ein Energieanteil von 35% kalkuliert. Die Mindestüberwinterungsfläche beträgt 0,50 qm.

4.    Preisgleitklausel Energie – Der Notfallplan Gas sieht in Stufe zwei vor, dass die Energieversorger ermächtigt werden auch langfristige Lieferverträge preislich anzupassen. Da völlig unklar ist, wie die Energiepreise sich entwickeln, wird eine Preisgleitklausel dergestalt vereinbart, dass bei einer Steigerung des Energiepreises für die im Unternehmen der Gärtnerei eingesetzten fossilen Energieträger diese Preiserhöhungen durch den Auftragsgeber spätestens am Tage der Abholung/Auslieferung nachzuentrichten sind. Die Steigerung um bis zu 50 % bezogen auf den 01.07.2022 bleiben dabei unberücksichtigt. Steigen die Preise z.B. um 100 % so werden nur 50 % berechnet, steigen die Preise um 200 % werden 150 % berechnet. Die Gärtnerei ist verpflichtet, jeden 1. des Monats beginnend ab Januar den Kunden über die jeweilige Preisanpassung zu unterrichten (E-Mail oder Veröffentlichung auf seiner Homepage). In der Preisangabe für den Überwinterungszeitraum und qm ist der Energieanteil als Kalkulationsgröße auszuweisen. Dieser stellt die Berechnungsgrundlage für die Preisanpassung dar (siehe Punkt 3).

5.    Sonderkündigungsrecht – Der Auftraggeber hat für den Fall einer Erhöhung des Energie-preises gemäß Preisgleitklausel Energie von mehr als 200 % ein Sonderkündigungsrecht. Im Fall der außerordentlichen Kündigung hat er unverzüglich die Pflanze abzuholen. Bereits geleistet Zahlungen sind anteilig zurückzuerstatten, wobei die Erstattung sich prozentual nach dem Zeitraum 1. Oktober (unabhängig davon, wann die Pflanze gebracht oder abgeholt wurde) bis zum 30. April errechnet. Die Regelzahlungen auf den Kündigungszeitraum werden mit den bereits aufgelaufenen Mehrkosten für die Energie bis zum Abholungszeitpunkt angerechnet.
    
6.    Die
Überwinterung erfolgt im Zeitraum von Oktober bis Mai des Folgejahrs und beginnt mit der Annahmetag und endet mit der Rücknahmetag.
Die Termine für eine Anlieferung und Abholung richten sich nach Ihren Wünschen und der Witterung. Eine Auslieferung im zeitigen Frühjahr bei noch drohenden Frösten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Alle Termine werden mit dem Kunden telefonisch abgesprochen.


7.    
Pflanzen sind Lebewesen, also komplexe biologische Systeme! Die Pflege der Pflanzen in der Überwinterung erfolgt mit größter Sorgfalt und nach bestem gärtnerischem Wissen. Eine Erfolgsgarantie kann jedoch nicht übernommen werden und die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8.    
Gefäße können während der Überwinterung veralgen oder verkalken. Eine Reinigung ist in den Überwinterungskosten nicht enthalten. Für witterungs- und altersbedingte Schäden an den Gefäßen, z.B. durch Hitze, UV-Licht (bei Kunststoffgefäßen), Luftfeuchtigkeit und Wasser, kann keine Haftung übernommen werden.

9.    Nach Absprache mit dem Kunden können weitere Pflegearbeiten, wie z.B. Umtopfen oder Formschnitt übernommen werden, die gesondert zu berechnen sind.

10.    Wir behalten uns vor die Annahme von kranken Pflanzen oder Pflanzen mit extremem Schädlingsbefall zu verweigern, um die Ausbreitung im eigenen Quartier zu verhindern.

11.    Die Anlieferung bzw. Abholung der Überwinterungspflanzen wird vom Kunden jeweils selbst organisiert. Der in Deutschland bekannte Fachkräftemangel betrifft uns ebenfalls. Daher kann ein Pflanzentransport unsererseits derzeit nicht verlässlich angeboten werden. Wir bitten Sie deshalb sich selbst um die Lieferung und Abholung Ihrer Pflanzen zu bemühen. Allerdings kann nach besonderer Vereinbarung ein Transport per Spedition auf eigene Rechnung verabredet werden. Die Adressen vermitteln wir gerne.

12.    Anwendbares Recht ist das Deutsche Recht.

13.    Gerichtsstandort ist Siegburg.

Mit der Übergabe der Pflanze(n) an die Werner & Werner Pflanzenvertriebs GbR erklären Sie sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Für die Überwinterung von Kübelpflanzen gelten nur diese Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen gelten nur in Schriftform mit Datum und Unterschrift des annehmenden Mitarbeiters der Werner & Werner Pflanzenvertriebs GbR. Anders lautende Bedingungen als diese durch die Werner & Werner Pflanzenvertriebs GbR in ihren Geschäftsbedingungen beschrieben, werden nicht anerkannt.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle unwirksamer oder fehlender Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne und umfassend zur Verfügung oder Sie informieren sich auf unserer Internetseite unter:
www.pflanzen-ueberwinterung-werner.de

Ihre Gärtnerei
Werner & Werner Pflanzenvertrieb GbR